Haftpflichtschaden vom 03.02.2026 · Interaktive Aufbereitung des Gutachtens vom 18.02.2026. Die markierten Punkte zeigen die drei Schadenzonen.
Zustand bei Besichtigung: durchgehend neuwertig, Lack makellos, scheckheftgepflegt. Der Fahrzeugschein lag im Original vor, die VIN wurde am Fahrzeug geprüft.
Besichtigt am 12.02.2026 bei Lamborghini Frankfurt, erst unzerlegt, dann freigelegt (Hebebühne). Das Fahrzeug war fahrfähig, aber schadenbedingt nicht mehr nutzungsfähig.

Ausgeprägte Deformationszone auf der rechten Seite mit Materialverformung und Rissbildung (Kunststoff-Aufplatzung) im unteren Bereich.
Ersetzen + Lackieren
Tiefe Risse und Materialabplatzungen am Scheinwerferglas, Bruch des Gehäuses. Interne Halterungen und LED-Linsentechnik sind mit hoher Wahrscheinlichkeit betroffen.
Austausch erforderlich
Direkte Beschädigung an der Vorderkante mit Lackverletzungen und struktureller Beeinträchtigung. Spaltmaße zu Scheinwerfer und Kotflügel unregelmäßig.
Austausch zwingend
Erst nach Freilegung sichtbar: Der Frontträger wurde im Bereich der rechten Scheinwerferaufnahme getroffen. Materialbeschädigung und Lackverletzung an der Karosseriestruktur.
Instandsetzen + LackierenBei carbonfaserverstärktem Kunststoff können bereits geringe Belastungen der Faserstruktur zu unsichtbaren Delaminationen und dauerhaftem Festigkeitsverlust führen. Eine Instandsetzung ist bei struktureller Beschädigung technisch ausgeschlossen. Gemäß Herstellervorgaben ist der vollständige Austausch der einzig zulässige Reparaturweg.
Gemessen an 10 Karosseriepunkten: alle Werte liegen zwischen 111 und 138 µm, eng am Mittel von 121 µm. Die vollständige Messreihe ist im Gutachten dokumentiert.
Kalkuliert am 09.02.2026 auf Basis der Herstellerdaten und der Stundenverrechnungssätze von Lamborghini Frankfurt (319 € je 10er-AW).
Individuelle Marktbeobachtung vom 11.02.2026 auf mobile.de und AutoScout24, da gängige Kalkulationssysteme keine Lamborghini-Herstellerdaten führen. Nur vergleichbare, unfallfreie Fahrzeuge.
Ermittlung auf Netto-Basis entsprechend den BGH-Urteilen vom 05.08.2024 (VI ZR 205/23, VI ZR 239/23, VI ZR 243/23) und vom 16.07.2024 (VI ZR 188/22): Der merkantile Minderwert ist eine Minderung des Verkaufswerts und besteht unabhängig davon, ob das Fahrzeug verkauft wird.
Gutachten Nr. SN-202602-014 · 38 Seiten · 36 Fotos · erstellt vom Sachverständigen Sameh Manan, auf Kundenwunsch direkt an die Kanzlei versandt.
18:40 Uhr, Hanauer Landstr. 190, Frankfurt. Polizeilich erfasst (Az. VN/•••••••/2026).
Auftragserteilung durch den Anspruchsteller an NIKO & SAM.
EDV-Kalkulation mit Herstellerdaten und Werkstattkostensätzen.
Marktbeobachtung auf mobile.de und AutoScout24, Wiederbeschaffungswert ermittelt.
10:30 Uhr bei Lamborghini Frankfurt, unzerlegt und freigelegt, mit Hebebühne.
Fertigstellung und Versand. Reparatur aus Sachverständigensicht freigegeben.
Musterstraße 12
60313 Frankfurt am Main
Vorsteuerabzug: nein
NIKO & SAM Sachverständigenbüro
Martin-Behaim-Str. 4a
63263 Neu-Isenburg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Musterallee 5
63065 Offenbach am Main
Vers.-Nr. •••••••••••
Unfallgegner: F XY 99
Anschrift im Original
Cassellastraße 30-32
60386 Frankfurt am Main
Stundensätze der Kalkulation
Lackschichtmessung an 10 Punkten, VIN am Fahrzeug geprüft, Fahrzeugschein im Original.